Bundesverein Impfgeschädigter e.V.

Selbsthilfe impfgeschädigter Personen

und ihrer Familien

Sie vermuten einen Impfschaden ?

Erste Schritte bei Verdacht auf Impfschaden

Der Bundesverein Impfgeschädigter e.V.

hat es sich zur Aufgabe gemacht, Betroffene und ihre Familien mit Impfschadensverdacht in dieser Situation zu begleiten. 

Wir möchten

  • auf die möglichen Folgen von Impfungen aufmerksam machen
  • und geschädigten Personen und ihren Angehörigen im Rahmen der Selbsthilfe
  • mit den eigenen Erfahrungen
  • und wissenschaftlichen Belegen
  • in der Anerkennung des Impfschadens

zur Seite stehen.

Wir informieren Sie

  • zu den einzelnen Krankheiten, gegen die geimpft wird,
  • zu den einzelnen Impfstoffen,
  • über Impfschäden.

Wir unterstützen Sie

  • durch ehrenamtliche, persönliche Ansprechpartner
  • in den verschiedenen Regionen Deutschlands.

Wir helfen Ihnen

  • sich einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen zu verschaffen,
  • bei Antragsstellungen
  • und begleiten Sie im Anerkennungs- und Leistungsverfahren.

Wir vernetzen

  • Impfgeschädigte und ihre betroffenen Familien,
  • gleichgeschädigte Mitglieder wie z.B. GBS, MS, Epilepsie
  • und bieten einen internen Info-Bereich für Mitglieder.

Wir fördern Gemeinschaft

  • durch den Erfahrungsaustausch innerhalb und außerhalb des Vereins,
  • durch regelmäßige Netzwerktreffen in Form von Elterntreffen, Vorträgen und Workshops.

 

Wir sorgen für Aufmerksamkeit

  • durch Förderung der Forschung und Wissenschaft zur Thematik Impffolgen und -schäden.

So unterstützen Sie uns:

Mit Ihrer Spende können Sie unsere ehrenamtliche Arbeit unterstüzen.

Sie haben Fragen? Sie benötigen Hilfe?

Unsere ehrenamtlichen Ansprechpartner unterstützen Sie im Rahmen der Selbsthilfe:

  • bei Ihrer Entscheidungsfindung zum Thema Impfschaden
  • sowie bei Anträgen oder Verfahren zur Anerkennung eines Impfschadens.
  • Hilfe bei anerkannten Impfschäden in Bezug auf Leistungen nach BVG, ab 2024 zum neuen SGB XIV

Hinweis:

Der Bundesverein Impfgeschädigter e.V. führt keine Aufklärung über das Für und Wider von Impfungen gemäß der Aufklärungspflicht der Ärzte durch. Diese obliegt allein Ihrem behandelnden Arzt

 

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